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Allgemeine Behandlungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Praxis Jasmin Häfele – Heilpraktikerin
Rosenstr. 22
71364 Winnenden
1. Behandlungsvertrag
Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins und der Inanspruchnahme der Leistungen der Praxis kommt zwischen dem Patienten und der Praxis ein Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff. BGB zustande.
Gegenstand des Behandlungsvertrags sind die jeweils vereinbarten Leistungen, insbesondere Beratung, Anamnese, Untersuchung und Behandlung.
Die Praxis verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter Behandlungserfolg, insbesondere eine Besserung oder Heilung, wird weder geschuldet noch zugesichert.
2. Aufklärung und Mitwirkung
Die Aufklärung des Patienten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend der jeweils vorgesehenen Behandlung.
Einzelne in der Praxis angewandte alternativmedizinische beziehungsweise naturheilkundliche Verfahren sind schulmedizinisch nicht anerkannt oder ihre Wirksamkeit ist nach wissenschaftlichen Maßstäben nicht für sämtliche Anwendungsgebiete hinreichend belegt.
Eine Behandlung in der Heilpraktikerpraxis ersetzt nicht in jedem Fall eine ärztliche Untersuchung, Diagnostik oder Behandlung.
Der Patient wird gebeten, der Praxis alle für die Behandlung wesentlichen und ihm bekannten Informationen, insbesondere zu Beschwerden, Vorerkrankungen, bestehenden Diagnosen, Medikamenteneinnahmen, Allergien und wesentlichen Veränderungen seines Gesundheitszustandes, vollständig und zutreffend mitzuteilen.
Bei akuten oder erheblichen Beschwerden sowie in medizinischen Notfällen ist unverzüglich ärztliche beziehungsweise notfallmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die gesetzlichen Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten der Praxis bleiben hiervon unberührt.
3. Vergütung und Kosten
Für die erbrachten Leistungen ist die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
Soweit eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder hierfür hinreichende Anhaltspunkte bestehen, wird der Patient vor Beginn der Behandlung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die voraussichtlichen Kosten informiert.
Die Zahlungspflicht gegenüber der Praxis besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Krankenversicherung, private Zusatzversicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstattet.
4. Gesetzlich Krankenversicherte und Selbstzahler
Leistungen einer Heilpraktikerpraxis gehören grundsätzlich nicht zum regulären Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Soweit kein Dritter zur Kostenübernahme verpflichtet ist, trägt der Patient die vereinbarte Vergütung selbst.
Der Patient wird gebeten, eine für ihn möglicherweise bestehende Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit seinem Kostenträger zu klären.
5. Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte
Ob und in welcher Höhe eine private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung erstattet, richtet sich nach den für den Patienten geltenden Versicherungs- beziehungsweise Beihilfebedingungen.
Eine bestimmte oder vollständige Erstattung kann von der Praxis nicht zugesichert werden.
Der Patient wird daher gebeten, die Erstattungsfähigkeit bei Bedarf vor Beginn der Behandlung mit seinem Kostenträger zu klären.
Soweit für die tatsächlich erbrachten Leistungen einschlägig, können in der Rechnung Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ausgewiesen werden.
Die Verwendung von GebüH-Positionen stellt keine Zusage einer bestimmten Erstattung durch einen Kostenträger dar.
Eine Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem tatsächlich erstatteten Betrag ist vom Patienten selbst zu tragen.
6. Terminvereinbarung und Ausfallhonorar
Die Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Vereinbarte Behandlungstermine werden individuell und ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert. Für die vereinbarte Behandlungszeit wird grundsätzlich kein anderer Patient eingeplant.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Absage oder Terminverschiebung.
Eine Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann die für den reservierten Termin vereinbarte Vergütung als Ausfallhonorar berechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Dies gilt insbesondere nur insoweit, als die reservierte Behandlungszeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis zur vereinbarten Zeit zur Erbringung der vorgesehenen Leistung bereit und in der Lage gewesen wäre.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Behandlungszeit werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsausfall entstanden ist.
Hinweis zum Ausfallhonorar
Bitte beachten Sie, dass das Ausfallhonorar keine Vergütung für eine tatsächlich durchgeführte Behandlung darstellt.
Das Ausfallhonorar ist vom Patienten selbst zu tragen. Eine Übernahme oder Erstattung durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle kann von der Praxis nicht zugesichert werden.
Wir bitten Sie daher, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, möglichst frühzeitig abzusagen. Dadurch erhalten wir die Möglichkeit, die frei gewordene Behandlungszeit einem anderen Patienten anzubieten.
7. Kostenerstattung durch Dritte
Das Vertragsverhältnis zwischen Patient und Praxis und ein mögliches Erstattungsverhältnis zwischen dem Patienten und seiner Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle sind voneinander unabhängig.
Der Patient bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gegenüber der Praxis verpflichtet, soweit nicht im konkreten Fall ein Dritter unmittelbar zur Zahlung gegenüber der Praxis verpflichtet ist.
Die Höhe einer möglichen Erstattung richtet sich ausschließlich nach den für den Patienten geltenden Versicherungs- beziehungsweise Beihilfebedingungen.
8. Gesetzliche Patientenrechte
Die gesetzlichen Rechte des Patienten sowie die gesetzlichen Informations-, Aufklärungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten der Praxis werden durch diese Allgemeinen Behandlungs- und Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
